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Neolit Italy GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Gültigkeit des Auftrages:
Der Auftrag gilt mit Unterschrift als unwiderruflich erteilt. Der Auftrag gilt als angenommen, falls er von der Fa. Neolit Italy GmbH nicht innerhalb von 15 Tagen nach Eingang schriftlich abgelehnt wurde. Preis, Steuern und Abgaben: Die Preise beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf unsere gültigen Preislisten und haben eine Gültigkeit von 60 Tagen. Diese Preise beinhalten das Material ab Werk ohne MwSt. Transportkosten gehen vollständig zu Lasten des Käufers. Alle Abgaben und Steuern, mit denen das Lieferobjekt und der zugehörige Vertrag, auch wenn dort nicht vorgesehen, belegt sind, gehen zu Lasten des Käufers.

2. Verpackung:
Das Verpackungsmaterial (Paletten, Kisten, usw.) ist vollständig zu Lasten des Kunden und wird in Rechnung gestellt. Das einwandfreie Leergut kann innerhalb von 6 Monaten ab Lieferdatum beim Lager des Verkäufers zurückgegeben werden, bei der Rückgabe wird ein Pauschalbetrag von zehn Prozent des Verkaufswertes des Leergutes durch den Verkäufer einbehalten.

3. Lieferfristen:
Die angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte. Sollte die Ware nicht, nur teilweise oder mit Verspätung lieferbar sein, ist die Haftung für verursachte Schäden ausgeschlossen.

4. Lieferung:
Die Ware wird nur in ganzen Paketen bzw. Paletten verkauft, eventuelle Überschüsse werden innerhalb von 2 Monaten ab Auslieferung zurückgenommen. Dies gilt nicht für auf Bestellung produzierte Waren sowie Produkte, welche von der Fa. Neolit Italy GmbH nicht selbst hergestellt werden.

5. Rücknahme:
Zurückgenommenwird nur einwandfreie Lagerware in ganzen Maßeinheiten (volle Paletten), die Rückgabe muss innerhalb der Ausschlussfrist von sechs Monaten ab Lieferung erfolgen. Die Rückstellung der Lagerware erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Käufers, die Rückgabe hat am Lager des Verkäufers zu erfolgen. Falls der Rücktransport durch den Verkäufer erfolgt, werden dem Kunden die Transportkosten angelastet. Für die retournierte Ware wird allgemein ein Abschlag von zehn Prozent des Nettoverkaufspreises angewandt.

6. Beschaffenheit der Ware:
Verwitterungen und Farbtonabweichungen, auch innerhalb desselben Paketes, stellen keinen Produktmangel dar und berechtigen weder zur Preisminderung noch zur Vertragsaufhebung. Ein Ausfall von 3 % der gelieferten Menge ist handelsüblich, wurde bei der Preisgestaltung berücksichtigt und berechtigt weder zu Preisreduzierungen noch zur Rückgabe der Ware.

7. Menge:
Der Bedarf ist vom Käufer zu ermitteln, die Materialmenge sollte auch den üblichen Verschnitt berücksichtigen. Für die korrekte Bedarfserhebung wird keine Haftung übernommen, eventuell erforderliche Nachbestellungen werden zu zum Zeitpunkt der Nachbestellung gültigen Preise ab Werk verrechnet.

8. Beanstandungen:
Die Fa. Neolit Italy GmbH garantiert, nach Berücksichtigung der Ausfallquote laut Punkt 5, die Güte der gelieferten Produkte. Reklamationen sind bei sonstiger Verwirkung innerhalb von 8 Tagen ab Übergabe mittels Einschreiben an den Sitz der Fa. Neolit zu richten. Einwände und gerichtliche Maßnahmen gegen die Fa. Neolit sind nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises möglich. Bei effektiv vorhandenen Deformationen oder Mängel, welche erst nach vollständiger Zahlung berücksichtigt werden, ist der Verkäufer zum Ersatz der Ware verpflichtet. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9. Verzugszinsen:
Im Falle des Zahlungsverzuges werden auch für nichtgewerbliche Kunden die Verzugszinsen laut Dekret Nr. 231/2002 verrechnet. Diese sind ab Fälligkeitsdatum der Rechnung geschuldet, ohne dass hierfür eine Mahnung erforderlich ist.

10. Aussetzen der Lieferung:
Zahlungsverzug für vorangegangene Aufträge und/oder Lieferungen berechtigen die Neolit Italy GmbH die Warenlieferung bis zur vollständigen Bezahlung der Außenstände auszusetzen und die Lieferung von der Einräumung von Sicherheiten abhängig zu machen. Bei Ratenzahlungen ist die Neolit bei fehlender, teilweiser oder verspäteter Bezahlung auch nur einer Rate, berechtigt, die sofortige Zahlung aller bereits ausgeführten Lieferungen zu verlangen.

11. Verlegung und Einbau:
Auf Wunsch vermittelt die Fa. Neolit Italy GmbH einen Handwerker, welcher die Verlegung/den Einbau übernimmt. Der vermittelte Handwerker wird direkt vom Kunden bezahlt, es sei denn die Fa. Neolit Italy GmbH hat für die Verlegung/Einbau fakturiert und kassiert. In letzterem Fall erfolgt die Zahlung des Handwerkers durch die Fa. Neolit Italy GmbH. Diese übernimmt allerdings in keinen der beiden Fällen irgendwelche Haftung und Gewährleistung für die Verlegung bzw. den Einbau, der vermittelte Handwerker ist ausschließlich nach Anweisungen und unter Aufsicht des Käufers tätig und gegenüber demselben für eventuelle Mängel und Schäden haftbar.

12. Datenschutz:
Der Käufer erklärt die auf der Website der Neolit Italy s.r.l./GmbH veröffentlichte Informationsschrift sowie die Informationen im Bezug aus seine Persönlichkeitsrechte gemäß Art. 7 des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 196/2003 zur Kenntnis genommen zu haben und gibt seine Zustimmung zur Verarbeitung und Übertragung der Daten zu folgenden Zwecken: Erfüllung der Pflichten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, einschließlich vorvertraglicher Pflichten (z.B. ordnungsgemäße Buchführung u.Ä.), Befolgung von Anordnungen der nach dem Gesetz zuständigen Behörden, Erfüllung von in Gesetzen, Verordnungen und allgemeinen Vorschriften vorgesehen Pflichten sowie für Marketingzwecke und Statistiken.

13. Gerichtsstand:
Für sämtliche Streitfragen im Zusammenhang mit der Auslegung und Erfüllung dieses Vertrages ist ausschließlich des Gericht in Bozen zuständig, auch wenn die Ware ins Ausland geliefert und dort übergeben wurde. Es steht der Firma Neolit frei, alternativ ein aufgrund der Bestimmung der ZPO zuständiges Gericht anzurufen.

14. Vertragsänderungen:
Zusatzvereinbarungen, ergänzende oder abändernde Regelung des gegenständlichen Vertrages haben schriftlich zu erfolgen und müssen seitens der Verkäuferin schriftlich bestätigt werden.

Unsere

Qualität.