1. Gültigkeit des Auftrages:
Der Auftrag gilt mit Unterschrift als unwiderruflich erteilt. Der Auftrag gilt als angenommen, falls er von der Fa. Neolit Italy GmbH nicht innerhalb von 15 Tagen nach Eingang schriftlich abgelehnt wurde. Preis, Steuern und Abgaben: Die Preise beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf unsere gültigen Preislisten und haben eine Gültigkeit von 60 Tagen. Diese Preise beinhalten das Material ab Werk ohne MwSt. Transportkosten gehen vollständig zu Lasten des Käufers. Alle Abgaben und Steuern, mit denen das Lieferobjekt und der zugehörige Vertrag, auch wenn dort nicht vorgesehen, belegt sind, gehen zu Lasten des Käufers.
2. Verpackung:
Das Verpackungsmaterial (Paletten, Kisten, usw.) ist vollständig zu Lasten des Kunden und wird in Rechnung gestellt. Das einwandfreie Leergut kann innerhalb von 6 Monaten ab Lieferdatum beim Lager des Verkäufers zurückgegeben werden, bei der Rückgabe wird ein Pauschalbetrag von zehn Prozent des Verkaufswertes des Leergutes durch den Verkäufer einbehalten.
3. Lieferfristen:
Stand Januar 2025
Allgemeine Vertragsbedingungen
- Vertragsabschluss und Geltungsbereich
- Die Neolit Italy GmbH, mit Sitz in I-39030 Gais (BZ), Josef-Riehl-Straße Nr. 11, mit einem Gesellschaftskapital von € 100.000,00, voll eingezahlt, Steuer-, MwSt.-, und Eintragungsnummer im Handelsregister von Bozen 03053540211, V.W.V. Nr. BZ-227924 („Neolit Italy“) erstellt auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Informationen ein entsprechendes Angebot („Angebot“). Das Angebot kann, solange keine schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden vorliegt, seitens Neolit Italy jederzeit widerrufen werden. Wird das Angebot nicht innerhalb des im Angebot angeführten Gültigkeitszeitraums („Gültigkeitszeitraum“) vom Kunden angenommen, gilt das Angebot als widerrufen und wirkungslos. Wurde im Angebot kein Gültigkeitszeitraum angegeben, hat das Angebot eine Gültigkeit von 5 Werktagen.
- Der Kaufvertrag („Kaufvertrag“), bestehend aus dem Angebot sowie den gegenständlichen Vertragsbedingungen, kommt zustande, wenn Neolit Italy innerhalb des im Angebot angegebenen Gültigkeitszeitraums das von Neolit Italy erstellte, seitens des Kunden zum Zeichen der vorbehaltlosen Annahme in jedem Teil, inklusive der Annahme der Allgemeinen Vertragsbedingungen, vollständig unterzeichnete Angebot erhalten hat („Vertragsabschluss“). Ein seitens des Kunden verändertes oder nicht vollständig unterzeichnetes Angebot ist wirkungslos. Wird das unterzeichnete Angebot mittels E-Mail oder ZEP übermittelt, ist der Kunde dazu verpflichtet, das unterzeichnete Original aufzubewahren und Neolit Italy auf einfache Anfrage auszuhändigen.
- Die gegenständlichen Vertragsbedingungen bilden einen integrierenden und essentiellen Bestandteil des zwischen Neolit Italy und dem Kunden abgeschlossenen Kaufvertrages, und regeln sämtliche aus dem Kaufvertrag entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen Neolit Italy und dem Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Bestellungen des Kunden. Den gegenständlichen Vertragsbedingungen entgegenstehende oder von diesen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und haben keine Wirkung.
- Gegenstand, Preis, Steuern und Abgaben
- Die Menge und Art der erworbenen Ware („Ware“) ergibt sich aus dem Angebot.
- Die vereinbarten Preise beinhalten ausschließlich die Ware ab Werk ohne Mehrwertsteuer („Kaufpreis“). Die Mehrwertsteuer sowie sämtliche Abgaben, Steuern, Zölle und Gebühren, mit denen die Ware und der zugehörige Vertrag belegt sind, sämtliche Kosten für Verpackungsmaterial sowie sämtliche Transportkosten inkl. Verladung sind nicht im vereinbarten Kaufpreis enthalten, gehen vollständig zu Lasten des Kunden und werden dem Kunden, sofern Neolit Italy die entsprechende Leistung erbringt oder zum Inkasso der entsprechenden Abgaben, Steuern, Zölle oder Gebühren verpflichtet ist, zusätzlich in Rechnung gestellt („Zusatzkosten“).
- Das einwandfreie Verpackungsmaterial bzw. Leergut (Paletten, Kisten etc.) kann innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt der Ware beim Lager der Neolit Italy zurückgegeben werden. Bei der Rückgabe wird das Leergut seitens Neolit Italy überprüft. Es steht Neolit Italy frei, die Rücknahme des Leerguts ohne Begründung zu verweigern. Sollte Neolit Italy sich dazu bereit erklären, das Leergut zurückzunehmen, wird dem Kunden ein Pauschalbetrag in Höhe von neunzig Prozent der für das Leergut in Rechnung gestellten Beträge rückerstattet.
- Der Kunde ist dazu verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis samt allen Zusatzkosten gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen fristgerecht mittels Überweisung zu bezahlen. Wurden im Angebot keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart, ist der gesamte Kaufpreis samt allen Zusatzkosten bei Vertragsabschluss fällig. Die jeweils fälligen Beträge werden dem Kunden durch Übermittlung der entsprechenden Rechnung bekanntgegeben.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden von mehr als 10 Tagen ab Fälligkeit der jeweiligen Rechnung i) gelten sämtliche eventuell gewährten und im Angebot angeführten Rabatte als widerrufen, ii) verfällt der Kunde, auch i. S. v. Art. 1186 ZGB, von allfällig vereinbarten Ratenzahlungen oder Zahlungsfristen und der gesamte Kaufpreis samt allen allfälligen Zusatzkosten wird sofort fällig, und iii) kann Neolit Italy den Kaufvertrag im Sinne von Art. 1456 ZGB mit schriftlicher Mitteilung an den Kunden auflösen.
- Neolit Italy ist dazu berechtigt, auch nach Vertragsabschluss zusätzliche Sicherheiten für die vollständige Bezahlung des Kaufpreises samt aller Zusatzkosten zu verlangen, wenn i) nach Vertragsabschluss Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse des Kunden auftreten oder bekannt werden oder ii) der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt. Neolit Italy ist dazu berechtigt, die Herstellung und/oder Übergabe der Ware zu verweigern, bis der Kunde die geforderten Sicherheiten geleistet hat. Alle daraus entstehenden Kosten sowie eventuelle durch die Lagerung der Ware entstehende Schäden gehen zu ausschließlichen Lasten des Kunden.
- Preisanpassung
- Wurde i) ein voraussichtlicher Liefertermin vereinbart, der mindestens 20 Wochen nach dem Erstellungsdatum des Angebotes liegt, oder ii) wird der vereinbarte Liefertermin aus Verschulden des Kunden oder aus i. S. v. Art. 5.2 der gegenständlichen Vertragsbedingungen nicht Neolit Italy zuzuschreibenden Gründen um mindestens 4 Wochen verschoben, hat Neolit Italy das Recht, den vereinbarten Kaufpreis an die eventuell eingetretene Erhöhung der Einkaufs- und Produktionskosten der Neolit Italy, und insbesondere der Kosten für Rohstoffe, Einkauf, Fracht, Energie und Löhne, anzupassen und den vereinbarten Kaufpreis entsprechend zu erhöhen. Ebenso hat Neolit Italy, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und der Herstellung und/oder Übergabe der Ware aus nicht vorhersehbaren und nicht Neolit Italy zuzuschreibenden Gründen eine wesentliche Erhöhung der Einkaufs- und Produktionskosten der Neolit Italy, und insbesondere der Kosten für Rohstoffe, Einkauf, Fracht, Energie und Löhne, eingetreten ist, unabhängig vom voraussichtlichen Lieferdatum das Recht, den vereinbarten Kaufpreis anzupassen.
- Sollte Neolit Italy von jenem Recht Gebrauch machen, wird Neolit Italy dem Kunden die angepassten Preise vor Beginn der Herstellung und/oder Übergabe der Ware schriftlich mitteilen. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Annahme der angepassten Preise binnen 5 Werktagen ab Erhalt der entsprechenden Mitteilung schriftlich zu bestätigen. Neolit Italy ist dazu berechtigt, die Herstellung und/oder Übergabe der Ware bis zum Erhalt jener schriftlichen Bestätigung auszusetzen, wobei alle daraus entstehenden Kosten sowie eventuelle durch die Lagerung der Ware entstehende Schäden ausschließlichen zu Lasten des Kunden gehen.
- Führt die Anpassung der Preise zu einer Preiserhöhung von mehr als 20%, kann der Kunde binnen 5 Werktagen ab Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung mit schriftlicher Mitteilung an Neolit Italy vom Kaufvertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind jedenfalls ausgeschlossen.
- Übergabe der Ware
- Die Übergabe der Ware erfolgt am Geschäftssitz von Neolit Italy in I-39030 Gais (BZ), Josef-Riehl-Straße, 11.
- Wenn im Angebot die Lieferung der Ware zu einer vom Geschäftssitz der Neolit Italy abweichenden Adresse vereinbart wurde, beauftragt Neolit Italy ein entsprechendes Transportunternehmen mit der Verladung und dem Transport der Ware an jene Adresse und stellt dem Kunden alle entsprechenden Kosten in Rechnung. Neolit Italy ist dazu berechtigt, die Bezahlung jener Kosten im Voraus zu verlangen oder auch nach Vertragsabschluss entsprechende Sicherheiten einzufordern und die Übergabe der Ware sowie die Beauftragung des Transportunternehmens bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Kosten bzw. Übermittlung der geforderten Sicherheiten auszusetzen.
- Die Verpflichtung von Neolit Italy zur Übergabe der Ware an den Kunden ist i. S. v. Art. 1510 ZGB mit der Übergabe der Ware am Geschäftssitz der Neolit Italy an den Kunden oder an das seitens Neolit Italy oder seitens des Kunden beauftragte Transportunternehmen erfüllt. Sämtliche Haftungen und Gefahren, und insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung oder Verschlechterung der Ware beim Transport, gehen, unabhängig davon, ob der Transport der Ware vom Kunden oder von Neolit Italy organisiert wurde, zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Allfällige Versicherungen für den Transport hat der Kunde auf eigene Kosten selbst abzuschließen.
- Neolit Italy ist mit schriftlicher Vorankündigung von 10 Tagen jederzeit dazu berechtigt, den Kaufvertrag vor Ablauf der angegebenen Lieferfristen zu erfüllen sowie Teillieferungen durchzuführen bzw. zur Abholung bereitzustellen.
- Der Kunde ist dazu verpflichtet, die bereitgestellte Ware binnen 30 Tagen ab schriftlicher Mitteilung der Neolit Italy, dass die Ware abholbereit ist, am Geschäftssitz der Neolit Italy abzuholen.
- Sofern der Transport der Ware an eine seitens des Kunden angegebene Adresse vereinbart wurde, ist der Kunde dazu verpflichtet, die entsprechende Lieferung an jener Adresse anzunehmen, wobei Neolit Italy dem Kunden das entsprechende Lieferdatum mit Vorankündigung von mindestens 5 Tagen mitteilen wird. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die angegebene Adresse zum Lieferdatum durch die entsprechenden Fahrzeuge des beauftragten Transportunternehmens uneingeschränkt erreichbar ist, und hat Neolit Italy eventuelle Beschränkungen der Erreichbarkeit frühzeitig mitzuteilen. Verweigert der Kunde die Entgegennahme der Lieferung und wird die Ware daher wieder zum Geschäftssitz der Neolit Italy gebracht, hat der Kunde, zusätzlich zur in Art. 4.7 geregelten Vertragsstrafe, sämtliche hierdurch entstehenden Kosten, Schäden und Risiken zu tragen sowie die Waren unverzüglich auf eigene Kosten am Geschäftssitz der Neolit Italy abzuholen.
- Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Abholung der Ware gemäß Art. 4.5 oder zur Entgegennahme der Ware gemäß Art. 4.6 nicht nach, schuldet er Neolit Italy eine Vertragsstrafe i. S. v. Art. 1382 ZGB in Höhe von € 200,00 netto pro Tag für jeden Tag der Verspätung bis zur Abholung der Ware. Neolit Italy bleibt das Recht erhalten, einen über den Betrag der Strafzahlung hinausgehenden höheren Schaden geltend zu machen.
- Lieferfristen
- Die im Angebot angegebenen Lieferfristen beginnen, unabhängig vom Erstellungsdatum des Angebotes, erst mit Vertragsabschluss und nach vollständigem Eingang der gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Vertragsabschluss vom Kunden geschuldeten Zahlung. Die Lieferung innerhalb der Toleranzfrist von 60 Werktagen nach Ablauf der im Angebot angegebenen Lieferfrist gilt jedenfalls als fristgerechte Lieferung.
- Die Lieferfristen werden automatisch um jenen Zeitraum verlängert, in dem die Erbringung der Leistung der Neolit Italy aus nicht von Neolit Italy verschuldeten Gründen nicht möglich oder erheblich erschwert war. Als nicht von Neolit Italy verschuldete Gründe gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, höhere Gewalt, Feuer, Sturm, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Einfuhr-, Ausfuhr- und Reisebeschränkungen, Verkehrs- oder Betriebsbehinderungen, Streiks, außergewöhnliche Wetterphänomene und insbesondere die Produktion der Waren erheblich erschwerende Hitze- oder Frostperioden, Unterbrechungen der Lieferkette der Neolit Italy, Verspätungen oder Nichterfüllung der Lieferanten von nicht von Neolit Italy selbst hergestellten Waren sowie der Mangel an Rohstoffen. Die Lieferfristen werden auch dann verlängert, wenn die genannten Umstände bei Lieferanten oder Dienstleistern der Neolit Italy eintreten.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden, auch für vorangegangene Bestellungen, ist Neolit Italy dazu berechtigt, die Herstellung und/oder Übergabe der Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Außenstände auszusetzen und/oder die Herstellung und/oder Übergabe der Ware von der Einräumung von Sicherheiten abhängig zu machen. Hat der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen oder seine weiteren Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt und Neolit Italy die Herstellung und/oder Übergabe der Ware aus jenem Grund ausgesetzt, werden die Lieferfristen um den Zeitraum der Aussetzung verlängert.
- Wird die angegebene Lieferfrist sowie die Toleranzfrist gemäß Art. 5.1 aus Verschulden der Neolit Italy um mehr als 4 Wochen überschritten, können beide Parteien mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Kaufvertrages bzw. der noch nicht gelieferten Waren vom Kaufvertrag zurücktreten. Zudem schuldet Neolit Italy dem Kunden in jenem Falle als allumfassenden Schadenersatz für alle vom Kunden aufgrund der Nichterfüllung erlittenen Schäden eine Vertragsstrafe i. S. v. Art. 1382 ZGB in Höhe von 10 % des für die nicht gelieferte Ware vereinbarten Kaufpreises.
- Rücknahme von Überschüssen
- Die Ware wird nur in ganzen Paketen bzw. Paletten verkauft, eventuelle Überschüsse werden innerhalb von 6 Monaten ab Auslieferung zurückgenommen. Dies gilt nicht für auf Bestellung produzierte Waren sowie für Produkte, welche von Neolit Italy nicht selbst hergestellt werden.
- Zurückgenommen wird nur einwandfreie Lagerware in ganzen Maßeinheiten (volle Paletten), die Rückgabe muss innerhalb der Ausschlussfrist von 6 Monaten ab Lieferung bzw. Übergabe erfolgen. Die Rückstellung der Lagerware erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Kunden, die Rückgabe hat am Lager der Neolit Italy in I-39030 Gais (BZ), Josef-Riehl-Straße, 11 zu erfolgen. Falls der Rücktransport durch Neolit Italy erfolgt, werden dem Kunden die Transportkosten angelastet. Für die retournierte Ware werden dem Kunden binnen 30 Tagen ab Rückgabe der retournierten Ware 90% des vom Kunden für die retournierte Ware bezahlten Kaufpreises rückerstattet. Sämtliche Zusatzkosten werden nicht erstattet und bleiben zu ausschließlichen Lasten des Kunden.
- Beschaffenheit der Ware
- Ein Ausfall von bis zu 3 % der verkauften Menge ist handelsüblich, wurde bei der Preisgestaltung berücksichtigt, stellt keine Nichterfüllung dar und berechtigt den Kunden weder zu Preisreduzierungen noch zur Vertragsauflösung. Unter einem Ausfall verstehen die Parteien defekte, beschädigte oder nicht verwendbare Produkte.
- Der Kunde erklärt, darüber in Kenntnis zu sein und ausdrücklich zu akzeptieren, dass Beton ein Naturprodukt ist und somit, auch bei der Herstellung von mehreren Elementen einer selben Produktreihe oder derselben Bestellung Farbtonabweichungen sowie Unterschiede bei der Oberflächenbeschaffenheit, Struktur oder Körnung der Produkte auftreten können, und es zudem bei der Behandlung oder Sandstrahlung der Produkte zu unterschieden bei der Oberfläche der Betonelemente sowie bei der Zahl und Tiefe der Abplatzungen kommen kann. Zudem werden die Betonelemente zum Teil im Freien gelagert, wodurch auch Farbunterschiede durch Sonneneinstrahlung bzw. Verwitterung entstehen können. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass alle im gegenständlichen Artikel genannten Abweichungen keine Mängel der Ware darstellen und den Kunden somit weder zur Preisminderung noch zur Vertragsauflösung berechtigen. Zudem akzeptiert der Kunde, dass eventuelle, im gegenständlichen Artikel nicht genannte Abweichungen der Ware jedenfalls nur dann als Mangel eingestuft werden können, wenn sie im trockenen Zustand und bei diffusem Tageslicht von einem Abstand von mindestens 3 Metern mit freiem Auge klar erkennbar sind.
- Menge
- Der Bedarf ist vom Kunden zu ermitteln, die Materialmenge sollte auch den üblichen Verschnitt berücksichtigen. Für die korrekte Bedarfserhebung wird keine Haftung übernommen, eventuell erforderliche Nachbestellungen werden zu zum Zeitpunkt der Nachbestellung gültigen Preise ab Werk verrechnet.
- Überprüfung der Ware, Beanstandungen, Haftung
- Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle erworbenen Waren unverzüglich nach Abholung der Ware oder Entgegennahme der Lieferung sowohl hinsichtlich der Übereinstimmung der gelieferten Ware mit der Bestellung als auch hinsichtlich eventueller Sachmängel genauestens zu überprüfen. Eventuelle Mängel der Ware müssen Neolit Italy i. S. v. Art. 1495 ZGB bei sonstiger Verwirkung innerhalb von 8 Tagen ab Abholung bzw. Erhalt der Lieferung mittels Einschreiben oder ZEP-Mitteilung angezeigt werden. Neolit Italy wird die angezeigten Mängel binnen einer angemessenen Frist überprüfen.
- Vor der Verwendung bzw. dem Einbau der Ware oder dem Weiterverkauf der Ware ist der Kunde dazu verpflichtet, die gesamte erworbene Ware mit Hilfe entsprechender Fachkräfte genauestens auf Mängel (inkl. eventueller Abweichungen von den bei der Bestellung vereinbarten Maßen, Beschaffenheiten, der Belastbarkeit etc.) zu überprüfen und zu testen. Neolit Italy haftet, unbeschadet weitergehender Haftungsausschlüsse in diesen Vertragsbedingungen, keinesfalls für wie auch immer geartete Folgeschäden, die auf bereits vor der Verwendung bzw. dem Einbau oder dem Weiterverkauf der Ware erkennbare Mängel zurückzuführen sind.
- Im Falle eines fristgerecht beanstandeten und effektiv bestehenden Mangels der Ware steht dem Kunden ausschließlich ein Anspruch auf Beseitigung des Mangels zu. Neolit Italy kann den Mangel binnen einer angemessenen Frist wahlweise durch Reparatur oder durch Lieferung einer mangelfreien Ersatzware beseitigen. Der Kunde ist zur Preisminderung oder Vertragsauflösung nur berechtigt, wenn ein schwerer Mangel i. S. v. Art. 1490 ZGB vorliegt und Neolit Italy den Mangel trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden nicht binnen einer angemessenen Frist, welche jedenfalls mindestens 60 Werktage ab Anzeige des Mangels betragen muss, beseitigt hat. Die Verpflichtung der Neolit Italy zur Mängelbeseitigung ist ausschließlich auf die Reparatur oder die Lieferung eines mangelfreien Ersatzes beschränkt, sämtliche Kosten für den Ausbau der mangelhaften Ware sowie den Einbau der reparierten oder ersetzten Ware bleiben zu ausschließlichen Lasten des Kunden.
- Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber Neolit Italy aus diesem Kaufvertrag können, unbeschadet weitergehender Haftungsausschlüsse in diesen Vertragsbedingungen, nur geltend gemacht werden, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung einer Vertragspflicht beruhen. Die Haftung von Neolit Italy für wie auch immer geartete, auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht der Neolit Italy beruhende Schadenersatzansprüche des Kunden ist, mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Kunde ist i. S. v. Art. 1462 ZGB (solve et repete) keinesfalls dazu berechtigt, aufgrund wie auch immer gearteter Beanstandungen, Schäden, Mängeln der Ware, Verzögerungen bei der Lieferung, Nichterfüllung der Neolit Italy oder anderen aus dem Kaufvertrag entstehenden Forderungen, fällige Zahlungen auszusetzen oder zu verzögern.
- Ein Aufrechnungsrecht des Kunden mit Forderungen der Neolit Italy besteht nur dann, wenn die Gegenforderungen des Kunden von Neolit Italy schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
- Im Falle einer Vertragsauflösung ist der Kunde dazu verpflichtet, allfällig bereits erhaltene Waren unverzüglich auf eigene Kosten und eigenes Risiko an Neolit Italy zurückzustellen.
- Verzugszinsen
- Im Falle des Zahlungsverzuges sind ab Fälligkeitsdatum der Rechnung, ohne dass hierfür eine Mahnung erforderlich ist, die Verzugszinsen laut Dekret Nr. 231/2002, oder, sofern es sich um einen nichtgewerblichen Kunden handelt, die gesetzlichen Verzugszinsen geschuldet.
- Verlegung und Einbau
- Die Verpflichtungen von Neolit Italy aus dem Kaufvertrag sind ausschließlich auf den Verkauf der Ware beschränkt. Sofern der Kunde Neolit Italy auch mit dem Einbau bzw. der Verlegung der Ware beauftragen möchte, muss hierfür ein gesonderter Werkvertrag abgeschlossen werden.
- Widerrufsrecht für Verbraucher
- Die im gegenständlichen Artikel geregelten Vertragsbedingungen kommen ausschließlich zur Anwendung, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, die zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer allfälligen beruflichen, unternehmerischen, Handels- oder Handwerkstätigkeit zugerechnet werden kann und somit als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (GvD vom 6. September 2005, Nr. 206, „KSchG“) zu betrachten ist, die im Angebot angeführten Waren als Konsumgüter i. S. des Konsumentenschutzgesetzes eingestuft werden können und somit ein Kaufvertrag mit einem Verbraucher abgeschlossen wurde.
- Sofern das zugrundeliegende Rechtsgeschäft im Fernabsatz, d.h. unter Verwendung von Telefon, E-Mail, Internet o.ä. oder außerhalb der Geschäftsräume der Neolit Italy zu Stande gekommen ist, kann der im Sinne des KSchG als Verbraucher zu betrachtender Kunde („Verbraucher“) binnen 14 Tagen ab Warenübernahme (oder, sofern er die Ware in mehreren Lieferungen erhalten hat, binnen 14 Tagen ab der letzten Lieferung) ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der genannten Frist abgesendet wird. Die Rücktrittserklärung muss mittels Einschreiben oder ZEP-Mitteilung an Neolit Italy mit Sitz in I-39030 Gais (BZ), Josef-Riehl-Straße, 11 übermittelt werden.
- Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises samt der Zusatzkosten i. S. v. Art. 56 Abs. 3 KSchG nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Verbraucher erhaltenen Waren statt. Der Verbraucher ist dazu verpflichtet, die Waren unverzüglich und jedenfalls binnen 14 Tagen ab der Mitteilung seines Rücktritts an Neolit Italy zurückzusenden, wobei die Organisation des Transports sowie sämtliche Risiken und Kosten der Rücksendung zu Lasten des Verbrauchers bleiben. Bis auf die Kosten für den Rücktransport der Waren und den in den Artt. 56 und 57 KSchG genannten Kosten entstehen dem Verbraucher bei Ausübung des Rücktrittsrechts keine weiteren Spesen.
- Die zurückgegebene Ware samt Verpackung muss sich in einem ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befinden. Bei Waren, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, wird ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Lediglich Veränderungen der Waren, die ausschließlich auf die für die Feststellung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware zwingend erforderliche Behandlung durch den Verbraucher zurückzuführen sind, führen zu keiner dem Verbraucher zuzuschreibenden Wertminderung.
- In den in Art. 59 KSchG geregelten Fällen steht dem Verbraucher kein Rücktrittsrecht zu. Insbesondere hat der Verbraucher i. S. v. Art. 59 KSchG kein Rücktrittsrecht bei Bestellungen von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
- Datenschutz
- Der Kunde erklärt die auf der Website der Neolit Italy veröffentlichte Informationsschrift sowie die Informationen im Bezug aus seine Persönlichkeitsrechte gemäß GvD Nr. 196/2003 sowie Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) zur Kenntnis genommen zu haben und gibt seine Zustimmung zur Verarbeitung und Übertragung der Daten zu folgenden Zwecken: Erfüllung der Pflichten, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben, einschließlich vorvertraglicher Pflichten (z.B. ordnungsgemäße Buchführung und Ähnliches), Befolgung von Anordnungen der nach dem Gesetz zuständigen Behörden, Erfüllung von in Gesetzen, Verordnungen und allgemeinen Vorschriften vorgesehen Pflichten sowie für Marketingzwecke und Statistiken.
- Gerichtsstand, Erfüllungsort
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag ist der Sitz von Neolit Italy in I-39030 Gais (BZ), Josef-Riehl-Straße, 11.
- Für sämtliche Streitfragen aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag, seiner Auslegung, Erfüllung und Auflösung ist, auch wenn die Ware ins Ausland geliefert wurde, Bozen (BZ) ausschließlicher Gerichtsstand. Es steht Neolit Italy frei, alternativ das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Für Verbraucher i. S. des KSchG gilt, sofern das Rechtsgeschäft im Fernabsatz, d.h. unter Verwendung von Telefon, E-Mail, Internet o.ä. oder außerhalb der Geschäftsräume der Neolit Italy zu Stande gekommen ist, i. S. v. Art. 66 bis KSchG der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers.
- Anwendbares Recht
- Der Kaufvertrag und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten unterliegen ausschließlich dem italienischen Recht, unter Ausschluss sämtlicher Kollisionsnormen. Die Anwendbarkeit sämtlicher internationaler Übereinkommen und Bestimmungen und insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) bzw. des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Für alles nicht ausdrücklich im Kaufvertrag, bestehend aus dem Angebot sowie den gegenständlichen Vertragsbedingungen, Vorgesehene und Geregelte, gelten die Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches und der einschlägigen Sonderbestimmungen.
- Allgemeines
- Alle vor Abschluss des Kaufvertrages abgeschlossenen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, die die im Angebot beschriebene Ware betreffen, haben keine Gültigkeit und werden mit Abschluss des Kaufvertrages widerrufen.
- Der Kaufvertrag wird ausschließlich durch das Angebot sowie die gegenständlichen Vertragsbedingungen geregelt, die Anwendung allfälliger Vertrags-, Geschäfts-, oder Lieferbedingungen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Zusatzvereinbarungen, ergänzende oder abändernde Regelung des Kaufvertrages haben bei sonstiger Nichtigkeit schriftlich zu erfolgen.
- Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung des Kaufvertrages berührt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen des Kaufvertrages. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine auch rückwirkend wirksame gültige und wirksame Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entspricht oder möglichst nahekommt.
- Die auch wiederholte Duldung des vertragswidrigen Verhaltens einer der Parteien stellt keinen Präzedenzfall dar und hat keine Wirkung auf die Gültigkeit der verletzten Bestimmung. Etwaige Verzögerungen oder Unterlassungen einer der Parteien bei der Geltendmachung eines Rechts oder der Ausübung einer Befugnis aus dem Kaufvertrag können keinesfalls als Verzicht auf das entsprechende Recht oder die Befugnis ausgelegt werden.
- Die gegenständlichen Vertragsbedingungen liegen in deutscher und italienischer Sprache vor. Bei Unterschieden zwischen der deutschen und der italienischen Version dieser Vertragsbedingungen sowie bei Streitigkeiten über die Auslegung der Bestimmungen dieses Vertrages ist die deutsche Version der Vertragsbedingungen maßgebend.
- Sollte der Kunde ein Verbraucher im Sinne des KSchG sein und die Bestellung den Erwerb von Konsumgütern zum Gegenstand haben, haben im Falle eines Widerspruchs zwischen den gegenständlichen Vertragsbedingungen und den zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes letztere Vorrang und ersetzen die jeweils im Widerspruch stehende Vertragsbedingung oder den im Widerspruch stehenden Teil der jeweiligen Vertragsbedingung.
Die angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte. Sollte die Ware nicht, nur teilweise oder mit Verspätung lieferbar sein, ist die Haftung für verursachte Schäden ausgeschlossen.
4. Lieferung:
Die Ware wird nur in ganzen Paketen bzw. Paletten verkauft, eventuelle Überschüsse werden innerhalb von 2 Monaten ab Auslieferung zurückgenommen. Dies gilt nicht für auf Bestellung produzierte Waren sowie Produkte, welche von der Fa. Neolit Italy GmbH nicht selbst hergestellt werden.
5. Rücknahme:
Zurückgenommenwird nur einwandfreie Lagerware in ganzen Maßeinheiten (volle Paletten), die Rückgabe muss innerhalb der Ausschlussfrist von sechs Monaten ab Lieferung erfolgen. Die Rückstellung der Lagerware erfolgt auf Kosten und auf Gefahr des Käufers, die Rückgabe hat am Lager des Verkäufers zu erfolgen. Falls der Rücktransport durch den Verkäufer erfolgt, werden dem Kunden die Transportkosten angelastet. Für die retournierte Ware wird allgemein ein Abschlag von zehn Prozent des Nettoverkaufspreises angewandt.
6. Beschaffenheit der Ware:
Verwitterungen und Farbtonabweichungen, auch innerhalb desselben Paketes, stellen keinen Produktmangel dar und berechtigen weder zur Preisminderung noch zur Vertragsaufhebung. Ein Ausfall von 3 % der gelieferten Menge ist handelsüblich, wurde bei der Preisgestaltung berücksichtigt und berechtigt weder zu Preisreduzierungen noch zur Rückgabe der Ware.
7. Menge:
Der Bedarf ist vom Käufer zu ermitteln, die Materialmenge sollte auch den üblichen Verschnitt berücksichtigen. Für die korrekte Bedarfserhebung wird keine Haftung übernommen, eventuell erforderliche Nachbestellungen werden zu zum Zeitpunkt der Nachbestellung gültigen Preise ab Werk verrechnet.
8. Beanstandungen:
Die Fa. Neolit Italy GmbH garantiert, nach Berücksichtigung der Ausfallquote laut Punkt 5, die Güte der gelieferten Produkte. Reklamationen sind bei sonstiger Verwirkung innerhalb von 8 Tagen ab Übergabe mittels Einschreiben an den Sitz der Fa. Neolit zu richten. Einwände und gerichtliche Maßnahmen gegen die Fa. Neolit sind nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises möglich. Bei effektiv vorhandenen Deformationen oder Mängel, welche erst nach vollständiger Zahlung berücksichtigt werden, ist der Verkäufer zum Ersatz der Ware verpflichtet. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
9. Verzugszinsen:
Im Falle des Zahlungsverzuges werden auch für nichtgewerbliche Kunden die Verzugszinsen laut Dekret Nr. 231/2002 verrechnet. Diese sind ab Fälligkeitsdatum der Rechnung geschuldet, ohne dass hierfür eine Mahnung erforderlich ist.
10. Aussetzen der Lieferung:
Zahlungsverzug für vorangegangene Aufträge und/oder Lieferungen berechtigen die Neolit Italy GmbH die Warenlieferung bis zur vollständigen Bezahlung der Außenstände auszusetzen und die Lieferung von der Einräumung von Sicherheiten abhängig zu machen. Bei Ratenzahlungen ist die Neolit bei fehlender, teilweiser oder verspäteter Bezahlung auch nur einer Rate, berechtigt, die sofortige Zahlung aller bereits ausgeführten Lieferungen zu verlangen.
11. Verlegung und Einbau:
Auf Wunsch vermittelt die Fa. Neolit Italy GmbH einen Handwerker, welcher die Verlegung/den Einbau übernimmt. Der vermittelte Handwerker wird direkt vom Kunden bezahlt, es sei denn die Fa. Neolit Italy GmbH hat für die Verlegung/Einbau fakturiert und kassiert. In letzterem Fall erfolgt die Zahlung des Handwerkers durch die Fa. Neolit Italy GmbH. Diese übernimmt allerdings in keinen der beiden Fällen irgendwelche Haftung und Gewährleistung für die Verlegung bzw. den Einbau, der vermittelte Handwerker ist ausschließlich nach Anweisungen und unter Aufsicht des Käufers tätig und gegenüber demselben für eventuelle Mängel und Schäden haftbar.
12. Datenschutz:
Der Käufer erklärt die auf der Website der Neolit Italy s.r.l./GmbH veröffentlichte Informationsschrift sowie die Informationen im Bezug aus seine Persönlichkeitsrechte gemäß Art. 7 des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 196/2003 zur Kenntnis genommen zu haben und gibt seine Zustimmung zur Verarbeitung und Übertragung der Daten zu folgenden Zwecken: Erfüllung der Pflichten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, einschließlich vorvertraglicher Pflichten (z.B. ordnungsgemäße Buchführung u.Ä.), Befolgung von Anordnungen der nach dem Gesetz zuständigen Behörden, Erfüllung von in Gesetzen, Verordnungen und allgemeinen Vorschriften vorgesehen Pflichten sowie für Marketingzwecke und Statistiken.
13. Gerichtsstand:
Für sämtliche Streitfragen im Zusammenhang mit der Auslegung und Erfüllung dieses Vertrages ist ausschließlich des Gericht in Bozen zuständig, auch wenn die Ware ins Ausland geliefert und dort übergeben wurde. Es steht der Firma Neolit frei, alternativ ein aufgrund der Bestimmung der ZPO zuständiges Gericht anzurufen.
14. Vertragsänderungen:
Zusatzvereinbarungen, ergänzende oder abändernde Regelung des gegenständlichen Vertrages haben schriftlich zu erfolgen und müssen seitens der Verkäuferin schriftlich bestätigt werden.







